Gutachten für Entschädigung - Pfaffenhofen an der Ilm
Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche
Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.
Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe
Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.
Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?
Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.
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Ihre Vorteile
- Qualifizierte Objektbesichtigung
Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe. - Ermittlung der Entschädigungshöhe
Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. - Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten. - Kurzfristiger Ortstermin
Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
- Qualifizierte Objektbesichtigung
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Mehr- und Sonderleistungen
Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:
Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.) Stundensatz, je Std.
160,00 € Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km. 0,95 € Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5 %
In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
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Erforderliche Information
Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
- Baulastenauskunft
- Altlastenauskunft
- Miet- und Pachtverträge
- Aktueller Energieausweis
- Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
- Vorhandene Wertermittlungen
- Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
- Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
- Bauzeichnungen/Grundrisse
- Wohn-/ Nutzflächenberechnung
- Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
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Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Pfaffenhofen an der Ilm, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Pfaffenhofen an der Ilm kommen bzw. sich nicht in Pfaffenhofen an der Ilm auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Pfaffenhofen an der Ilm - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Pfaffenhofen an der Ilm ist eine Kreisstadt im Regierungsbezirk Oberbayern und ist die größte Stadt des gleichnamigen Landkreises. Die Stadt liegt im Hopfenland Hallertau im Dreieck zwischen München, Ingolstadt und Augsburg. Die Hallertau ist eine Kulturlandschaft in der Mitte Bayerns. Sie ist mit 2.400 km² das größte zusammenhängende Hopfenanbaugebiet der Welt. Hier werden rund 86 % der deutschen und 34 % der weltweiten Hopfenernte produziert. Seit 1970 hat sich die Einwohnerzahl der Stadt verdoppelt und hat heute fast 26.000 Einwohner. Für diese Einwohner gibt es genug Bildungseinrichtungen. In der Stadt Pfaffenhofen und in den Ortsteilen befinden sich 9 Kindergärten, 3 Kinderkrippen und spezielle Fördereinrichtungen des Heilpädagogischen Zentrums Pfaffenhofen. Des weiteren gibt es mehrere Grund- und Mittelschulen, eine staatliche Berufsschule und eine Berufsoberschule.
Auch für Sport und Freizeit ist gut gesorgt. In Pfaffenhofen bieten insgesamt 50 Vereine die Möglichkeit, Sport zu betreiben. Freunde des Eissports kommen im Kunsteisstadion auf ihre Kosten. Die Fußballer spielen im städtischen Stadion oder auf dem Waldspielplatz, und für Hallensport gibt es unter anderem die Dreifachturnhalle in Niederscheyern. Außerdem gibt es noch Tennisplätze, Beachvolleyballplätze, Bolzpllätze, Kinder- und Abenteuerspielplätze. Freunde der Natur finden in und rund um die Stadt schöne Wälder, Rad- und Wanderwege. Ein hervorrangender Ort um sich fit zu halten oder zu erholen.
Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Hauptplatz
85276 Pfaffenhofen a. d. IlmGrundbuchamt:
Amtsgericht Pfaffenhofen
Ingolstädter Straße
85266 Pfaffenhofen a. d. Ilm