Baugutachter Pfaffenhofen an der Ilm

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Christian Spörlein Pfaffenhofen an der Ilm

Christian Spörlein

Bausachverständiger und Baugutachter

Schönblick 27
85276 Pfaffenhofen an der Ilm
Tel: 08441 453 80 40
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Qualifikation

  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
  • Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Immobilien (Sprengnetter Akademie)
  • Zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Standardimmobilien, ZIS Sprengnetter Zert (S) nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012
TÜV Rheinland zertifizierter Bausachverständiger und Baugutachter

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Pfaffenhofen an der Ilm steht Ihnen Herr Christian Spörlein als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Christian Spörlein kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Pfaffenhofen an der Ilm, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Pfaffenhofen an der Ilm kommen bzw. sich nicht in Pfaffenhofen an der Ilm auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Pfaffenhofen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Pfaffenhofen an der Ilm ist eine Kreisstadt im Regierungsbezirk Oberbayern und ist die größte Stadt des gleichnamigen Landkreises. Die Stadt liegt im Hopfenland Hallertau im Dreieck zwischen München, Ingolstadt und Augsburg. Die Hallertau ist eine Kulturlandschaft in der Mitte Bayerns. Sie ist mit 2.400 km² das größte zusammenhängende Hopfenanbaugebiet der Welt. Hier werden rund 86 % der deutschen und 34 % der weltweiten Hopfenernte produziert. Seit 1970 hat sich die Einwohnerzahl der Stadt verdoppelt und hat heute fast 26.000 Einwohner. Für diese Einwohner gibt es genug Bildungseinrichtungen. In der Stadt Pfaffenhofen und in den Ortsteilen befinden sich 9 Kindergärten, 3 Kinderkrippen und spezielle Fördereinrichtungen des Heilpädagogischen Zentrums Pfaffenhofen. Des weiteren gibt es mehrere Grund- und Mittelschulen, eine staatliche Berufsschule und eine Berufsoberschule. 

Auch für Sport und Freizeit ist gut gesorgt. In Pfaffenhofen bieten insgesamt 50 Vereine die Möglichkeit, Sport zu betreiben. Freunde des Eissports kommen im Kunsteisstadion auf ihre Kosten. Die Fußballer spielen im städtischen Stadion oder auf dem Waldspielplatz, und für Hallensport gibt es unter anderem die Dreifachturnhalle in Niederscheyern. Außerdem gibt es noch Tennisplätze, Beachvolleyballplätze, Bolzpllätze, Kinder- und Abenteuerspielplätze. Freunde der Natur finden in und rund um die Stadt schöne Wälder, Rad- und Wanderwege. Ein hervorrangender Ort um sich fit zu halten oder zu erholen.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Hauptplatz
85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm

Grundbuchamt:
Amtsgericht Pfaffenhofen
Ingolstädter Straße
85266 Pfaffenhofen a. d. Ilm

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